3. Jänner 2023 (Update des Artikels vom 10. März 2022)

In Österreich wird im Jahr 2022 die Förderung für Photovoltaikanlagen durch das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) komplett neu aufgestellt. Es bietet Betreibern und Investoren viele attraktive Möglichkeiten.

Es war eine schwere Geburt: als das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) in der letzten Nationalratssitzung vor der Sommerpause 2021 beschlossen wurde, war die Hoffnung in der Branche groß, dass das EAG nun das Ökostromgesetz ersetzen und die Förderung für Erneuerbare Energien inklusive Photovoltaik in Österreich auf neue Beine stellen würde. Allerdings war die EU-Kommission mit einigen Abschnitten des Gesetzes nicht einverstanden, kurz vor Weihnachten 2021 war klar, dass eine Überarbeitung der Förderung für Wind- und Wasserkraftanlagen notwendig war. Diese Überarbeitung ist aufgrund der laufenden Abstimmung mit der EU-Kommission rasch erfolgt, das überarbeitete EAG konnte daher bereits im Jänner 2022 im Nationalrat beschlossen worden.

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz gibt den Rahmen vor, die Details, insbesondere zur Höhe der Förderungen, werden in Verordnungen geregelt. Mitte Februar 2022 wurde die Verordnung zur Investitionsförderung in Begutachtung geschickt, die erste Verteilung konnte daher nach Ostern im April 2022 erfolgen. Es war auch höchste Zeit, der Jahreswechsel 2021/22 war der erste seit mehr als 10 Jahren, an dem keine Fördermittel für Photovoltaikanlagen vergeben wurden. Dementsprechend groß war auch der Rückstau an Projekten, die Befürchtung der Branche, dass der Fördertopf mehrfach überzeichnet sein würde, war mehr als gerechtfertigt, wobei insbesondere die im Laufe des Jahres stark gestiegenen Strompreise einen wahren PV-Boom ausgelöst haben.

Die Texte des Gesetzes, der Verordnungen und der Erläuterungen stehen im Internet zur Verfügung, die wesentlichen rechtlichen Eckpunkte wurden von der PV Austria oder Rechtsanwaltskanzleien analysiert und übersichtlich aufbereitet. Wir versuchen die wesentlichen Änderungen aus Sicht von Betreibern und Investoren zusammenzufassen und aufzuzeigen, welche attraktiven Umsetzungs- und Geschäftsmodelle sich daraus für Photovoltaik-Großanlagen ergeben.

Die wichtigsten Neuerungen sind in der folgenden Abbildung zusammengefasst:

Endlich ausreichend Förderungen für PV-Anlagen in Österreich???

Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz führt zu einer deutlichen Ausweitung der verfügbaren Fördermittel für PV-Anlagen, die auch notwendig ist, wenn die ambitionierten Ausbauziele in Österreich bis zum Jahr 2030 erreicht werden sollen. Die Marktprämie, die den Einspeisetarif ablöst und deren Höhe über ein Ausschreibungssystem bestimmt wird, steht für mindestens 700 MWp pro Jahr zur Verfügung. Die 700 MWp übersteigen das historische jährliche Ausbauvolumen von PV-Großanlagen um mehr als das doppelte, hinzu kommt noch ein aufgestockter Topf für Investitionsförderungen, die nun für Anlagengrößen von bis zu 1.000 kWp zur Verfügung stehen.  Das Ziel war, dass jedes entwickelte Projekt auch tatsächlich realisiert werden kann und das Fördersystem für Betreiber und Investoren berechenbarer wird. Wie wir den Gesetzesentwurf im Sommer 2021 gelesen haben, waren wir noch optimistisch, dass dies auch wirklich der Fall sein könnte, die starken Verzögerungen beim Beschluss des Gesetzes und die Entwicklungen an den europäischen Energiemärkten seit Anfang 2022 haben die Situation aber stark verändert (siehe Details zur Investitionsförderung unten).

Attraktive Förderungen für Photovoltaik-Großanlagen

Die Größenbeschränkung von 200 kWp ist endlich gefallen! Bisher stand die Tarifförderung lediglich für PV-Anlagen mit einer Größe von bis zu 200 kWp zur Verfügung. Dies hat dazu geführt, dass bei Volleinspeiseanlagen (Anlagen, die den gesamten Strom ins öffentliche Netz einspeisen) mehrere PV-Anlagenblöcke nebeneinander errichtet wurden, die im Vergleich zu einer Großanlage in der Errichtung teurer waren. Bei Überschusseinspeiseanlagen, die einen Unternehmensstandort mit Strom versorgen, war der Bau mehrerer Anlagenblöcke technisch nicht möglich, daher wurden diese meist kleiner als möglich errichtet und wertvolles Dachflächenpotenzial blieb ungenutzt. Im EAG gibt es bei der Marktprämienförderung gar keine Größenbeschränkung mehr, Investitionsförderung wird für Anlagen mit einer Größe von bis zu 1.000 kWp vergeben, Anlagenerweiterungen werden ermöglicht.

Förderung für Photovoltaik auf baulichen Anlagen und versiegelten Flächen

Die ÖMAG-Tarifförderung stand bisher nur für PV-Aufdachanlagen zur Verfügung, bei der ÖMAG-Investitionsförderung war auch eine Förderung von PV-Anlagen auf befestigten Flächen mit einer Größe von bis zu 500 kWp möglich. Im Erneuerbaren Ausbau Gesetz wird das Flächenpotenzial nun zusätzlich auf landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Flächen im Grünland deutlich erweitert. Während traditionelle PV-Freiflächenanlagen einen Abschlag auf die Förderung von 25% erhalten, sind die folgenden Ausnahmen von diesem Abschlag vorgesehen (siehe §6 (2) der Verordnung):

  • Echte Agrar-Photovoltaik (siehe die Definition unten)
  • PV-Anlagen auf einem Gebäude oder baulichen Anlage, die zu einem anderen Zweck als für die Erzeugung von PV-Strom errichtet wurden
  • Floating-PV auf einem durch bauliche Eingriffe geschaffenen Wasserkörper
  • PV-Anlagen auf einer geschlossenen oder genehmigten Deponiefläche oder einer Altlast
  • PV-Anlagen auf einem Bergbau- oder Infrastrukturstandort
  • PV-Anlagen auf einer militärischen Fläche

Somit sind PV-Anlagen auf baulichen Anlagen wie Zäunen oder Parkplatzüberdachungen und Deponien, Bergbaustandorten und Eisenbahnanlagen mit konventionellen PV-Aufdachanlagen und PV-Anlagen auf befestigten Flächen (Asphalt, Beton, Pflastersteine, nicht Schotter) gleichgestellt. Dies ermöglicht insbesondere auf ehemaligen Industrie- und Gewerbeflächen oder Deponien sehr attraktive Umsetzungsmodelle, allerdings ist das reale Flächenpotenzial in diesem Bereich gering. Bei Deponien gibt es technische und rechtliche Herausforderungen, die speziell auf Abfalldeponien PV-Projekte deutlich erschweren. PV-Anlagen auf Eisenbahnanlagen bleiben wohl im Wesentlichen den ÖBB vorbehalten.

Förderung für Photovoltaik auf Freiflächen in Österreich

Die radikalste Neuerung im EAG ist aber, dass PV-Anlagen auf Freiflächen, also auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Flächen im Grünland, gefördert werden. Um diese rechtlich aber überhaupt errichten zu können, ist  eine für die Errichtung einer PV-Anlage vorgesehene Widmung nachzuweisen. Dies ist der entscheidende Punkt: Während der Fördergeber PV-Freiflächenanlagen grundsätzlich zulässt, bleibt die Entscheidung der Widmung bei Gemeinden und Ländern. Die Bundesländer gehen derzeit sehr restriktiv mit Widmungen um, während beispielsweise in Kärnten PV-Freiflächenanlagen nur unter besonderen Rahmenbedingungen erwünscht sind, widmet das Burgenland Flächen nur dann um, wenn mit der Energie Burgenland der Landesenergieversorger Projektwerber ist (zum Thema Widmung siehe unseren Artikel zu PV-Freiflächenanlagen in Österreich). Der Förderabschlag für PV-Freiflächenanlagen von 25% im EAG ist als Lenkungsmaßnahme in Richtung PV-Aufdachanlagen und PV-Anlagen auf vorbelasteten Flächen zu sehen und ist sowohl bei der Tarifförderung als auch bei der Investitionsförderung vorgesehen.

In der Verordnung zur Investitionsförderung sind in §4 (1) die folgenden Voraussetzungen aufgeführt, die eine PV-Freiflächenanlage in jedem Fall erfüllen muss:

  • Der Zaun muss weitmaschig sein oder zumindest die Querbarkeit von Kleinsäugern, Amphibien und Reptilien ermöglichen
  • Die Rückbarkeit der PV-Anlage muss sichergestellt sein
  • Der Abstand zwischen Modulreihen muss mindestens 2 Meter und der Abstand der Modulunterkante vom Boden mindestens 80 cm betragen

In §6 (1) sind weitere ökologische Kriterien vorgegeben, von denen zumindest fünf erfüllt werden müssen:

 

  • Erhalt von bestehenden Biotopstrukturen;
  • im Falle einer Umzäunung, Begrünung des Zaunes mit standortangepassten Pflanzen gebietseigener Herkunft;
  • Anlegen von standortangepassten Hecken oder Büschen gebietseigener Herkunft;
  • Errichtung von Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse und Insekten;
  • Schaffung von Blühstreifen unter Verwendung gebietseigener Saatmischungen;
  • Bewirtschaftung der Fläche durch alternierende Mahd unter Einhaltung einer Mahdhöhe von mindestens zehn Zentimetern;
  • Bewirtschaftung der Fläche unter Einhaltung einer Mahdfrequenz von höchstens zweimal pro Jahr und einer Mahdhöhe von mindestens zehn Zentimetern;
  • Beweidung der Fläche ohne maschinelles Mähen; oder
  • Begrünung der Fläche mit Regio-Saatgutmischungen mit mindestens 30 Arten und Wildkräutern.

Sonderthema Agrar-Photovoltaik

Echte Agrar-Photovoltaik ist von dem 25%-Abschlag befreit. Es ist zu beachten, dass die Vorgaben und Kriterien hier sehr streng sind, durch die Errichtung der PV-Anlage darf die hauptsächliche landwirtschaftliche Nutzung nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt werden. §6 (3) definiert die folgenden Anforderungen:

  • Vorliegen einer zwingenden landwirtschaftlichen Hauptnutzung: kombinierte Nutzung derselben Landfläche für die landwirtschaftliche Produktion von pflanzlichen oder tierischen Erzeugnissen als Hauptnutzung und Stromproduktion als Sekundärnutzung;
  • gleichmäßige Verteilung der Photovoltaikmodule auf der Gesamtfläche;
  • landwirtschaftliche Nutzung von mindestens 75% der Gesamtfläche zur Produktion von pflanzlichen oder tierischen Erzeugnissen.

Bei Stellen des Förderantrags muss das landwirtschaftliche Nutzungskonzept übermittelt werden, das Informationen zum landwirtschaftlichen Betrieb sowie zur geplanten landwirtschaftlichen Hauptnutzung über die nächsten 10 Jahre, Details zur Aufständerung und zum Flächenverlust beinhalten muss. Wir haben gemeinsam mit den Grundeigentümern bereits mehrere solche Nutzungskonzepte erfolgreich entwickelt und umgesetzt.

Tarifförderung oder Investitionsförderung für PV-Großanlagen

Im Ökostromgesetz wurden Photovoltaikanlagen über eine Kombination aus einer einmaligen Investitionsförderung und einem laufenden Fördertarif über 13 Jahre gefördert (zusätzlich gab es in den letzten Jahren noch einen Investitionsfördertopf). Zukünftig können sich die Betreiber von Photovoltaik-Großanlagen zwischen einer reinen Tarifförderung / Marktprämienförderung und einer reinen Investitionsförderung für Anlagen bis 1.000 kWp entscheiden. Bei Eigenversorgungsanlagen mit einer geringen Rückspeisung wird sich ein Betreiber für die Investitionsförderung entscheiden, die Tarifförderung wird primär den Volleinspeiseanlagen vorbehalten bleiben.

Photovoltaik Aufdach Vöcklamarkt 1600 kWp

Tarifförderung für PV-Volleinspeiser über Ausschreibungen

Die Höhe des Fördertarifs, definiert als die „Marktprämie“, wird zukünftig wettbewerblich über ein Ausschreibungssystem bestimmt, die Details wurden in der Marktprämienverordnung festgelegt, die im Herbst 2022 veröffentlicht wurde. Es werden 700 MWp pro Jahr ausgeschrieben, verteilt auf vier Ausschreibungsrunden. Im Zuge der Ausschreibung werden alle Gebote mit geplanter Leistung und gebotenem Tarif (der über eine Dauer von 20 Jahren ausbezahlt wird) gesammelt und die Fördermittel auf die niedrigsten Gebote verteilt, bis sie aufgebraucht sind.

Das Ausschreibungssystem bietet Investoren attraktive Möglichkeiten, das Volumen ist mit 700 MWp pro Jahr sehr groß. So haben sich bei der ersten Ausschreibungsrunde im Dezember 2022 knapp 400 MWp an Projekten beworben, die alle einen Zuschlag erhalten haben. Um zu vermeiden, dass es bei einer solch zu geringen Teilnahme an der Ausschreibung zu einer Überförderung kommt, werden Höchstpreise per Verordnung festgelegt, derzeit (im Jahr 2024) liegt dieser Höchstpreis für Photovoltaikanlagen bei 8,98 ct./kWh.

Die Marktprämie bietet den Anlagenbetreibern eine Absicherung nach unten und ermöglicht so günstige Bankfinanzierungen. Steigen die Strompreise über das gebotene Niveau hinaus, profitieren die Anlagenbetreiber davon und können deutliche Mehrerträge erzielen. Bei PV-Anlagen > 5 MWp muss bei Preisanstiegen von 40%, 66% des Mehrertrags zurückgezahlt werden. Bei starken Preisanstiegen wie im Winter 2022 kann das teuer werden.

 Das System stellt insbesondere private Betreiber („Amateure“) vor Herausforderungen:

  • Bei Stellung des Förderantrags müssen alle Genehmigungen und die Netzzusage vorliegen, d.h. es sind erhebliche Vorleistungen notwendig, die verloren sind, wenn kein Zuschlag erhalten wird
  • Für die Teilnahme an der Ausschreibung muss eine erhebliche Sicherheitsleistung erbracht werden, nämlich 5 EUR/kWp bei Gebotsabgabe und weitere 45 EUR/kWp bei Zuschlag. Diese Sicherheitsleistung verfällt, wenn die PV-Anlage nicht innerhalb eines Jahres in Betrieb genommen wird (Möglichkeit der Verlängerung um 12 Monate)
  • Der Strom muss selbst vermarktet werden, die Förderstelle zahlt die Differenz zwischen ermitteltem Marktpreis und gebotenem Fördertarif aus; d.h. man benötigt für die Vermarktung einen Handelspartner und es fallen Vermarktungskosten an, die man in der Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigen muss

Investitionsförderung für PV-Eigenverbrauchs- / Contracting-Anlagen

Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 1.000 kWp stehen Investitionsförderungen zur Verfügung. Auch hier ist eine wettbewerbliche Bestimmung des Förderniveaus vorgesehen, da Förderwerber bei Stellen des Förderantrags ihren Förderbedarf angeben müssen, und die Anträge nach diesem gereiht werden. Fördervergaben finden mehrmals im Jahr statt und die Höchstwerte werden in der Verordnung festgelegt. Bei Investitionsförderungen ist zu beachten, dass die Förderung gemäß der AGVO nicht mehr als 45% der umweltrelevanten Mehrkosten betragen darf.

Ursprünglich waren wir optimistisch, dass das Fördervolumen ausreichen würde, zum Zeitpunkt des ersten Fördercalls im März/April 2022 mit seinen 40 Millionen EUR Gesamtvolumen war aber bereits zu befürchten, dass dieser deutlich überzeichnet sein würde:

  • Die lange Dauer zwischen letzter ÖMAG-Förderung und neuer EAG-Förderung hat zu einem massiven Rückstau an realisierbaren Projekten geführt
  • Verstärkt wurde dies durch das allgemein gestiegene Interesse am Thema Photovoltaik, das durch die explodierenden Strompreise im Winter 2022 noch weiter befeuert wurde
  • Viele Entwickler wollten nicht mehr auf die Marktprämie warten und haben mit ihren Projekten an der Verteilung der Investitionsförderung teilgenommen

Als Maximalförderung sind 170 EUR/kWp für Großanlagen vorgesehen, dieses wurde aber in keiner der bisherigen Ausschreibungsrunden erzielt. Im Gegenteil die in der Praxis erzielbare Förderhöhe ist immer weiter gesunken: von 138 EUR/kWp in der ersten Verteilrunde im Frühjahr 2022, auf 114 EUR/kWp im Herbst und weiter auf 97 EUR/kWp im November 2022.

Geht man in einer Verteilrunde leer aus, kann man am nächsten Fördercall teilnehmen. Eine positive Neuerung ist, dass man nach Stellen des ersten Förderantrags bereits mit der Errichtung starten darf.

Förderung für die Erweiterung bestehender PV-Anlagen

Wie bereits oben erwähnt, wurden unter dem alten Ökostromgesetz PV-Anlagen insbesondere im Bereich der Eigenversorgung zu klein errichtet. So wurden 200-kWp-Anlagen auf Dachflächen > 10.000 m2 realisiert, eine Erweiterung war rechtlich nicht möglich bzw. hätte zu einer Rückzahlung der früheren Förderung geführt. Diese PV-Anlagen können im EAG erweitert werden. Ein großer Stromverbraucher kann es sich zukünftig überlegen, in mehreren Schritten deutlich größere Kapazitäten zu errichten. Aufgrund der mehreren Fördervergaberunden pro Jahr ist dies auch in kürzeren Intervallen möglich. Wichtig ist, dass die vorherige Bauphase bei der nächsten Förderbeantragung vollständig abgeschlossen, abgerechnet und die PV-Anlage bereits in Betrieb ist.

Förderung für Innovative Anlagen und Doppelnutzungskonzepte

Bei der Investitionsförderung für PV-Anlagen bis 1.000 kWp ist derzeit ein Aufschlag von bis zu 30% für innovative PV-Anlagenkonzepte vorgesehen, so können Anlagenkonzepte wie gebäudeintegrierte Photovoltaik, Floating PV, PV-Carports ab 10 Stellplätzen, PV auf Lärmschutzwänden und bestimmte Ausführungen der Agrar-Photovoltaik (vertikal montierte Module oder aufgeständerte Module auf einer Höhe von mindestens 2 Metern) zukünftig eher wirtschaftlich realisiert werden. Bei Tarifanlagen ist derzeit leider kein solcher Aufschlag vorgesehen. Ein solcher Aufschlag wäre in jedem Fall zu begrüßen, so könnte beispielsweise auch bei großen Parkplätzen oder ungenutzten Schotterseen ohne Stromverbrauch in unmittelbarer Nähe das volle Flächenpotenzial für die PV-Stromerzeugung genutzt werden.

Steigerung der Akzeptanz der PV durch Erneuerbare Energie Gemeinschaften

Eine Hürde der Energiewende, insbesondere bei der Realisierung von großen PV-Freiflächenanlagen in Österreich, ist die oft fehlende Akzeptanz der Bevölkerung. Die neu geschaffenen Erneuerbaren Energie Gemeinschaften sollen durch die stärkere Einbindung der Bevölkerung eine breitere Unterstützung für die Energiewende und die Realisierung von PV-Anlagen schaffen. Bürger können sich an diesen Gemeinschaften beteiligen und den Strom aus den PV-Anlagen zu Erzeugungskosten beziehen, auch über das öffentliche Stromnetz hinweg. Denkbar sind Partnerschaftsmodelle mit Gemeinden, die eine Erneuerbare Energie Gemeinschaft gründen, ihre Bürger aktiv ansprechen und einbeziehen. Ein professioneller Partner errichtet und betreibt die PV-Anlage und verpachtet die Anlage an die Gemeinschaft („Contracting“). Die Gemeinschaft selbst darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Die größte Herausforderung ist sicher die Abwicklung und die Abrechnung, es muss sich erst in der Praxis zeigen, wie relevant das Modell sein wird.

Photovoltaik und Landwirtschaft

Neuigkeiten im ElWOG für PV-Großanlagen

Ein kritischer Punkt bei der Realisierung einer PV-Großanlage ist der Netzanschluss. Einerseits kann er ein technischer Ausschlussgrund sein, wenn das Netz an bestimmten Stellen die PV-Leistung nicht mehr aufnehmen kann, andererseits verhindern nicht nachvollziehbar hohe Netzanschlusskosten in manchen Fällen eine wirtschaftliche Anlagenerrichtung. Im überarbeiteten ElWOG sind einige Anpassungen vorgesehen, wobei sich erst zeigen muss, wie die Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden:

 

  • Transparenz: Netzbetreiber müssen je Umspannwerk verfügbare und gebuchte Kapazitäten veröffentlichen und quartalsweise aktualisieren
  • Kapazitätsbuchungen: Netzkapazitäten können innerhalb eines Monats ab Beantwortung des Netzzutrittsantrags durch Leistung einer Anzahlung reserviert werden, die Reservierung erlischt und die Anzahlung verfällt nach einem Jahr
  • Pauschales Netzzutrittsentgelt: in Abhängigkeit der Engpassleistung der PV-Anlage wird ein pauschales Netzzutrittsentgelt definiert, das nur bei deutlicher Überschreitung der Ist-Kosten erhöht werden kann

Zusammenfassung: Das EAG schafft attraktive Rahmenbedingungen für PV-Großanlagen in Österreich

Die Förderung von Erneuerbaren Energien ist ein kontroverses Thema, manchen kann die Energiewende nicht schnell genug gehen, andere würden am liebsten gar keine Förderungen auszahlen. Hinzu kommt, dass sich die unterschiedlichen Technologien wie Wind, PV, Biomasse und Wasserkraft teilweise im Wettbewerb befinden und unterschiedliche Ziele verfolgen. Auch im Bereich der Photovoltaik gehen die Interessen auseinander, so beschwert sich der reine Freiflächen-Akquisiteur, dass der Abschlag von 25% für die Freiflächenanlagen im Vergleich zu den Aufdachanlagen zu groß ist.

Wir sind überzeugt, dass das Erneuerbaren Ausbau Gesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Es wird in den nächsten Jahren zu einem deutlichen Ausbau der Photovoltaik in Österreich führen, und zwar über alle Anwendungsformen hinweg, von PV-Aufdachanlagen und PV-Anlagen auf vorbelasteten Flächen über PV-Freiflächenanlagen bis zu innovativen Konzepten. Das gilt für Neuerrichtungen gleichermaßen wie für die Erweiterung bestehender Anlagen.

Wir als Unternehmen sehen uns als Komplettanbieter von Photovoltaik-Großanlagen und können gemeinsam mit unseren Kunden jedes technische und wirtschaftliche Anlagenkonzept umsetzen. Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz bietet ein geeignetes Fördermodell für jedes Umsetzungsmodell, gerne besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten und bereiten die für Sie relevanten Optionen auf.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns:

    Das könnte Sie auch interessieren:

    Share This
    WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner