4. Jänner 2023 (Update des Artikels vom 20. Juni 2021)

Seit etwa drei Jahren werden auch in Österreich vermehrt PV Freiflächenanlagen errichtet. Eigentümer geeigneter Grundstücke können von diesem Trend stark profitieren und Ihre Einnahmen aus den Flächen vervielfachen.

Photovoltaik Freiflächenanlagen in Österreich

Seit etwa drei Jahren werden auch in Österreich vermehrt PV-Anlagen in der Freifläche errichtet. Eigentümer geeigneter Flächen können von dieser Entwicklung stark profitieren und ihre Einnahmen aus den Flächen vervielfachen. Die typischen Fragen von Grundeigentümern haben wir in unserem Artikel zu Q&A zu Photovoltaikanlagen in der Freifläche zusammengefasst und beantwortet.

Es gibt keine Tradition für PV-Freiflächenanlagen in Österreich. Seit die ÖMAG-Förderung für Freiflächenanlagen Anfang der 2010er Jahre abgeschafft wurde, wurden de facto keine Anlagen mehr errichtet. Die Anbieter sind entweder ins Ausland gegangen oder haben ihre Rammen und Werkzeuge verkauft und sich auf das Aufdach-Geschäft konzentriert. Steigende Strompreise bei gleichzeitig kontinuierlich sinkenden Investitionskosten für PV-Anlagen haben die Situation aber gedreht, heute können Freiflächenanlagen bei idealen Voraussetzungen auch ohne Förderung wirtschaftlich errichtet werden.

Das Geschäft ist aber im aktuellen Umfeld nicht einfach, von der ersten Flächenauswahl bis zur Realisierung und einem erfolgreichen Anlagenbetrieb sind rechtliche, wirtschaftliche und technische Hürden zu nehmen. Damit auch auf Ihrem Grundstück eine PV-Anlage entsteht, die über 25 Jahre sauberen Strom erzeugt und für die Sie jährlich verlässlich Ihre Pachteinnahmen oder Erlöse aus dem Stromverkauf erhalten, müssen die folgenden Herausforderungen gelöst werden – wir als erfahrener Partner helfen Ihnen gerne dabei:

Förderungen für Photovoltaik in der Freifläche stehen seit 2022 zur Verfügung

Die größte Herausforderung für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen in der Freifläche war lange Zeit die Tatsache, dass weder Investitionsförderungen noch Tarifförderungen zur Verfügung gestanden sind. 

Im Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG), das Anfang 2022 beschlossen wurde, ist nun aber eine Förderung für konventionelle PV-Freiflächenanlagen vorgesehen. Voraussetzung ist aber, dass die Flächen eine entsprechende Widmung / Sonderwidmung aufweisen. Zum einen gibt es für PV-Anlagen bis 1.000 kWp eine einmalige Investitionsförderung, alternativ steht für PV-Anlagen (ohne Größenbegrenzung) eine Tarifförderung bzw. Marktprämienförderung für eine Dauer von 20 Jahren zur Verfügung, wobei die Förderhöhe jeweils wettbewerblich über ein Ausschreibungssystem bestimmt wird. Dabei soll jeder Projektwerber mit einem baureifen Projekt (d.h. sämtliche Genehmigungen müssen vorliegen) ein Angebot mit jener Förderhöhe abgeben, zu der er bereit ist, die PV-Anlage zu errichten und über die Anlagenlebensdauer bzw. Förderperiode von 20 Jahren zu betreiben. Die verfügbaren Fördermittel werden dann auf die abgegeben Gebote verteilt, wobei die Gebote mit dem niedrigeren Gebotspreis zuerst den Zuschlag erhalten. Bieter mit zu hohen Geboten erhalten keinen Zuschlag und können es bei der nächsten Runde wieder probieren.

Während die bisherigen Verteilrunden für die Investitionsförderung mehrfach überzeichnet waren und die Förderhöhe Ende 2022 unter 100 EUR/kWp gesunken ist, war die erste Ausschreibung für die Marktprämienförderung unterzeichnet, d.h. von den maximal zur Förderung freigegebenen 700 MWp wurden lediglich knapp 400 MWp abgeholt und auch Gebote im Bereich des Maximaltarifs von 9,33 ct./kWh haben einen Zuschlag erhalten.

Es gilt zu beachten, dass die Gebote von PV-Freiflächenanlagen auf ehemaligen Ackerflächen und im Grünland im Vergleich zu Geboten für PV-Aufdachanlagen bzw. Anlagen auf versiegelten Flächen einen signifikanten Abschlag von 25% erhalten. Ausnahmen sind Agri-Photovoltaikanlagen, die strenge Vorgaben erfüllen, Freiflächenanlagen im Bauland, auf ehemaligen Deponieflächen, Bergbaustandorten etc. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag zum Erneuerbaren Ausbau Gesetz.

Für unerfahrene Anlagenbetreiber beinhaltet das Gesetz einige Herausforderungen, weswegen wir Grundeigentümern eher zur Verpachtung ihrer Flächen raten:

 

  • Man begibt sich bei der Gebotsabgabe in Wettbewerb mit sehr großen, tendenziell günstigeren PV-Freiflächenanlagen von finanzkräftigen Energieversorgern, Fonds und Versicherungen
  • Die Kosten, die bis zum Erreichen eines baureifen Projekts (Umwidmung und Einholen sämtlicher Genehmigungen) anfallen, liegen typischerweise im Bereich von ca. 20.000 EUR – dieser Betrag geht verloren, wenn das Projekt keine Förderzusage erhält und somit nicht realisiert werden kann
  • Bei Gebotsabgabe und Zuschlag muss eine erhebliche Sicherheitsleistung bei der Förderstelle hinterlegt werden (voraussichtlich 50 EUR/kWp, bei einer mittleren Anlagengröße von z.B. 2 MWp somit 100.000 EUR) – diese verfällt, wenn die Anlage nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr in Betrieb genommen wird
  • Der Strom aus der PV-Anlage muss vom Betreiber selbst an der Strombörse vermarktet werden, von der Förderstelle erhält man nur die Differenz zwischen gebotenem Fördertarif und einem ermittelten Marktpreis („Marktprämienmodell“)

Notwendige Genehmigungen für PV Freiflächenanlagen

Die erste Voraussetzung und oftmals bereits die größte Hürde in der Realisierung einer PV-Freiflächenanlage ist die geeignete Widmung des Grundstücks. Die meisten Bundesländer haben eine Sondernutzung für PV-Freiflächenanlagen eingeführt, ob überhaupt und falls ja, nach welchen Kriterien eine solche vergeben wird, unterscheidet sich stark nach Bundesland. Kriterien wie Einsehbarkeit der Flächen, Verblendung und Schutz des Landschaftsbilds oder Naturschutz etc. spielen hier typischerweise eine wesentliche Rolle. In manchen Bundesländern wie Niederösterreich und Steiermark können PV-Anlagen ebenfalls auf gewerblich und industriell gewidmeten Flächen errichtet werden.

Auch bei den notwendigen Genehmigungen hat jedes Bundesland eigene Vorgaben. Während eine Elektrizitätsrechtliche Genehmigung überall benötigt wird, werden in manchen Bundesländern zusätzlich noch Baugenehmigungen oder naturschutzrechtliche Genehmigungen verlangt. Liegt das Grundstück im Hochwassergebiet ist eine Wasserrechtliche Genehmigung notwendig, bei Eigenverbrauchsanlagen oder bei Rodungsbedarf sind zusätzlich die Bezirkshauptmannschaften einzubeziehen.

Die Verfahren sind oft langwierig und kostspielig, die Einbeziehung externer Gutachter hilfreich. Geht es um Blendgutachten, Gutachten in Bezug auf Hochwasser, Naturverträglichkeitsstudien oder diverse Fotomontagen zur Beurteilung der Beeinflussung des Landschaftsbilds, wir haben dies schon mehrmals vorgelegt und verfügen über Partner, die diese Studien oder Gutachten rasch in der notwendigen Qualität erstellen können.

Technische Herausforderungen für PV in der Freifläche

Eine Gemeinsamkeit in allen Bundesländern ist die große Herausforderung des Netzanschlusses. Netzanschlusskosten machen oft schon über 20% der gesamten Investitionskosten einer PV-Anlage aus. Kosten für Verstärkungsmaßnahmen im vorgelagerten Netz oder im Umspannwerk sind keine Seltenheit, verhindern aber oft die wirtschaftliche Realisierung des Projekts. Auch die Anforderungen an die Anlagensteuerung von PV-Einspeiseanlagen (z.B. cos(phi)-Regelung etc.) aus den RfG verursachen zum einen Kosten und zum anderen erfordern sie umfassendes technisches Detailwissen in der Anlagenplanung.

Gute Kontakte zu den Netzbetreibern und Verständnis für deren Anforderungen sind heute eine entscheidende Voraussetzung für die wirtschaftliche Realisierung einer PV-Freiflächenanlage. Aufgrund unserer mehr als 20-jährigen Tätigkeit in der österreichischen Energiewirtschaft kennen wir sämtliche Netzbetreiber sehr gut und verstehen deren technisch begründete Sorgen in Bezug auf Versorgungssicherheit, Spannungsqualität etc. Durch fachliche und konstruktive Diskussionen mit dem Netzbetreiber haben wir mehrmals technische Umsetzungslösungen entwickelt, die die freigegebene Einspeiseleistung deutlich erhöht und gleichzeitig die Netzanschlusskosten deutlich reduziert haben.

Was bei einer Photovoltaik-Aufdach-Anlage die Analyse der statischen Tragfähigkeit des Gebäudes, ist in der Freifläche die Analyse des Bodens und der Gründung: Als erste Grundvoraussetzung müssen ein Rammtest und ein Bodengutachten durchgeführt werden, auf deren Basis ein standortspezifisches Statikgutachen für die geplante PV-Anlage erstellt wird, in dem die Dimensionierung der Unterkonstruktion (Länge, Stärke und Abstand der Rammpfosten, Stärke der Querträger etc.) und die benötigte Rammtiefe festgelegt und von einem Ziviltechniker bestätigt werden.

 

Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Österreich sehen aufgrund von Landschaft und Relief anders aus als in Ostdeutschland oder Spanien, wo auf flachen viele Hektar-großen Flächen Anlagen zwischen 10-100 MWp errichtet werden:
  • Tendenziell kleinere Anlagen auf kleinteiligeren Flächen
  • In manchen Regionen sehr hohe Schneelasten
  • Teils starke Neigungen der Grundstücke und insgesamt eher hügelige Reliefs
  • Horizontverschattungen durch Berge
  • Nahverschattungen beispielsweise aufgrund von Wäldern und Gebäuden im Umkreis der Anlage
  • Teils schwierige Erreichbarkeit der Grundstücke mit LKWs
  • Etc.

Diese Punkte stellen den Entwickler in Planung und Errichtung der PV Freiflächenanlage vor große Herausforderungen, Planungs- ebenso wie Montageteams müssen über umfangreiche Erfahrung und Know-How verfügen, damit die PV-Anlage unter diesen Rahmenbedingungen wirtschaftlich realisiert werden kann.

Hinzu kommen projektspezifische Anforderungen aus den diversen Genehmigungsbescheiden. Wo beispielsweise Hochwasser ein kritisches Thema ist, muss sichergestellt sein, dass sich sämtliche Anlagenteile stets über der kritischen HQ-100-Wassertiefe befinden. Positiv ist, dass dies bei einer PV-Anlage bis zu einer Wassertiefe von 1 Meter erfüllt werden kann und somit ein Grundstück, dessen Nutzung ansonsten stark eingeschränkt war, einer wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden kann.

Einen Sonderfall stellen Photovoltaikanlagen auf Deponien dar, die vom Gesetzgeber als bevorzugte Flächen gesehen und daher bereits heute gefördert werden. Als spezielle Herausforderung ist auf diesen Flächen die klassische Rammung nicht möglich, da bei dieser die diversen Schutzschichten möglicherweise beschädigt werden und die Dichtheit der Deponie nach Errichtung der PV-Anlage nicht mehr gewährleistet ist. Wir haben hier folgende alternative Lösung entwickelt: Wir errichten auf der Deponie de facto eine durchdringungsfreie Aufdachanlage, unter die Anlage wird ein Vlies gelegt, das den Grasbewuchs und somit eine Verschattung der Module verhindert.

 

PV Freiflächen Anlagen als Zukunftsmarkt – auch in Österreich

Wir sind überzeugt von der Errichtung von PV-Anlagen auf Freiflächen, auch weil wir sehen, dass sich das Potenzial Aufdach dem Ende zuneigt. Viele Gebäude können aus statischen Gründen nicht für die Installation einer PV-Anlage genutzt werden, selbst bei Neubauten reichen oft die statischen Reserven nicht aus, da man in der Errichtung die Mehrkosten für diese Reserven nicht tragen wollte. Auch in der Doppelnutzung von Flächen für großflächigere Solar-Carports oder Agri-Photovoltaik sehen wir großes Potenzial.

Seit 2019 errichten wir kontinuierlich große PV-Freiflächenanlagen in Österreich in einem Umfang von ca. 10 MWp pro Jahr, in diesem Jahr wollen wir weitere über 25 MWp zu unserem Portfolio hinzufügen. In der Entwicklung und Planung von PV-Freiflächenanlagen gibt es aufgrund der fehlenden Tradition in Österreich sehr wenig Erfahrung und Know-How, auch gibt es kaum geeignete Maschinen. Aus diesem Grund haben wir eine eigene Ramme angeschafft mit speziellem Alpinaufsatz, mit dieser können wir auf Grundstücken mit einer Hangneigung von bis zu 25° Hangneigung montieren. Wir verfügen somit über sämtliche Maschinen und Werkzeuge und ein erfahrenes Montageteam für die Errichtung von PV Freiflächenanlagen.

Chancen für die Eigentümer geeigneter Flächen

Wir pachten und wir kaufen in ganz Österreich Grundstücke, die für die Errichtung von Photovoltaik Freiflächenanlagen geeignet sind. Im Vergleich zu einer landwirtschaftlichen Nutzung oder landwirtschaftlichen Verpachtung kann der Eigentümer sein Einkommen aus der Fläche vervielfachen. Das Pachtentgelt ist natürlich über die Dauer von 25 Jahren wertgesichert.

Übernimmt der Eigentümer auch noch die Pflege des Grundstücks, d.h. stellt er sicher, dass es aufgrund von Grasbewuchs zu keiner Verschattung der Modulflächen kommt, bieten wir zusätzlich ein großzügiges Honorar für diese Dienstleistung. Eine klassische Lösung mit eingeschränktem Aufwand ist hier die Schafhaltung. Unsere Anlagen werden alle mit einem Wildzaun eingezäunt und verbisssicher errichtet.

Das Grundstück muss im Prinzip nur die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
  • Mindestgröße von 1 Hektar bei bereits gewidmeten Flächen
  • Mindestgröße von 2 Hektar bei Flächen, die umgewidmet werden müssen
  • Möglichkeit zur Ausrichtung der Module Richtung Süden (keine steilen Nordhänge)
  • Verschattungsfreiheit über das ganze Jahr in Bezug auf umliegende Berge, Wälder und Gebäude

Die Nutzung geeigneter Flächen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik Freiflächenanlage bietet für den Grundstückseigentümer große Chancen, auf dem Weg zu einer wirtschaftlich und technisch funktionierenden Anlage sind aber viele Hürden zu nehmen. Sie brauchen daher einen erfahrenen Partner, der die großen Herausforderungen im Griff hat. Wir verfügen über die notwendige Erfahrung in Planung, Genehmigung und Errichtung der PV-Anlagen, über die Maschinen, über die Kontakte zu Behörden und Netzbetreibern. So können wir die wirtschaftliche Errichtung und den wirtschaftlichen Betrieb der PV-Anlagen sicherstellen, und nur so ist sichergestellt, dass Sie auch verlässlich Ihre Pachtzahlungen oder Stromerlöse über die Lebensdauer der Anlage von 25 Jahren erhalten.

 

Verfügen Sie über geeignete Flächen, möchten diese für erneuerbare Stromerzeugung nutzen und gleichzeitig den Ertrag aus der Fläche vervielfachen?
  • Wir stehen jederzeit für eine Besichtigung Ihrer Flächen vor Ort zur Verfügung
  • Gerne prüfen wir unverbindlich die Eignung Ihrer Flächen vorab auf Basis von Luftbildern
  • Gerne schicken wir Ihnen nähere Unterlagen zu unserem Angebot zu oder besprechen die Eckpunkte telefonisch

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns:

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