Blog-Eintrag
Q&A - Fragen und Antworten zu PV-Freiflächen
Wir haben in den letzten Monaten zahlreiche Gespräche mit Landwirten und Grundstücksbesitzern geführt, die ihre Flächen gerne für die Installation einer Photovoltaik-Freiflächenanlage nutzen bzw. zur Verfügung stellen wollen. In diesen Gesprächen stellen sich meist ähnliche Fragen, die wir in diesem Artikel zusammenfassend beantworten möchten, um so potenziellen Interessenten bereits vorab einen wesentlichen Teil der berechtigten Bedenken nehmen zu können.
Einige Fragen betreffen die Eignung der Flächen bzw. die Voraussetzungen für die Realisierung eines erfolgreichen Photovoltaik-Großprojekts, andere technische oder kommerzielle Fragen, sowie die Weiternutzung bzw. die Pflege der Flächen. Unser Ziel ist es, unsere Q&A-Liste stets auf dem aktuellsten Stand zu halten und neue Themengebiete und Fragen zu ergänzen. Falls Fragen offengeblieben sind, melden Sie sich bitte jederzeit bei uns!
Ein Grundstück muss im Prinzip drei Anforderungen erfüllen, um für die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage geeignet zu sein (siehe auch unseren Artikel zu PV-Freiflächenanlagen in Österreich): es sollte eine gewisse Mindestgröße aufweisen, die Module müssen Richtung Süden ausgerichtet werden können und das ganze Jahr verschattungsfrei sein. Im Rahmen der Projektentwicklung müssen der Netzanschluss hergestellt, die geeignete Widmung erreicht und sämtliche benötigten Genehmigungen eingeholt werden.
Da der Entwicklungsaufwand eines PV-Freiflächenprojekts mit Umwidmung, Abklärung Netzanschluss und Einholung sämtlicher Genehmigungen etc. sehr groß ist, empfehlen wir eine Mindestgröße von ca. 2 Hektar. Auch in der Errichtung gibt es Fixkosten, wie die Herstellung der Netzeinbindung, die Durchführung von Bodengutachten und Rammtests oder die gesamte Baustelleneinrichtung, die unabhängig von der Projektgröße stets anfallen. Unter besonderen Voraussetzungen, beispielsweise wenn das Grundstück bereits die benötigte Widmung aufweist oder ein Netzanschluss über eine bestehende Transformatorstation erfolgen kann, ist auch die Nutzung einer kleineren Fläche möglich.
Grundsätzlich gibt es keine Maximalgröße für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage, wobei die verfügbaren Netzkapazitäten am Standort für ein wirtschaftliches Projekt oft eine natürliche Begrenzung darstellen. In ein typisches Mittelspannungskabel können - abhängig vom umliegenden Verbrauch, weiteren Einspeiseanlagen und der Entfernung zum nächsten Umspannwerk - nicht mehr als 3-5 MWp eingespeist werden, oft sogar deutlich weniger. Größere Photovoltaikanlagen müssen direkt im Umspannwerk angeschlossen werden, Flächen von über 5 Hektar sollten sich also direkt im Umfeld eines solchen befinden.
Der zweite Faktor bei der Anlagengröße ist die Erfolgsaussicht der Umwidmung und in diesem Zusammenhang die öffentliche Akzeptanz des Projekts. Der Widerstand gegen eine Umwidmung nimmt tendenziell mit der geplanten Anlagengröße zu.
Abhängig von Ausrichtung und Neigung der Flächen kann davon ausgegangen werden, dass auf einer Fläche von 2 Hektar eine PV-Anlage mit einer Leistung von ca. 2 MWp bzw. 2.000 KWp installiert werden kann. Handelt es sich um einen Südhang, kann der Reihenabstand etwas reduziert und daher mehr Leistung installiert werden, bei einem Nordhang ist es umgekehrt, wobei steilere Nordhänge generell nicht für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage geeignet sind.
Ist meine Freifläche zu steil?
Wir können mit unserer "Alpinramme" Flächen mit einer Hangneigung von bis 40° bearbeiten, wobei das schon aufwendig und entsprechend teurer ist. Steile Flächen sollten auf jeden Fall Richtung Süden hängen, steile Nordhänge sind keinesfalls zu nutzen, auch Ost- oder Westhänge sind eher ungeeignet.
Große PV-Freiflächenanlagen mit einer Größe von bis zu 5 MWp werden typischerweise an die nächste Mittelspannungsleitung (Freileitung oder Kabel) angeschlossen. Im Rahmen der Standortprüfung ist somit die Identifikation der nächsten Mittelspannungsleitung ein wesentliches Kriterium. Sollte die Leitung verkabelt sein (im Gegensatz zu einer Freileitung), ist die Position einer öffentlichen Trafostation ein guter Anhaltspunkt für den Verlauf des Mittelspannungskabels. Bei größeren Anlagen ist ein Anschluss direkt im Umspannwerk erforderlich, je näher sich eine Fläche beim Umspannwerk befindet, desto besser, da die Verkabelungskosten hoch sind.
Eine endgültige Aussage zur Netzanschlussmöglichkeit kann erst nach offiziellem Antrag beim Netzbetreiber getroffen werden, der dann auf Basis der angefragten Leistung eine individuelle Netzlastrechnung für den Standort erstellt.
Die erforderlichen Genehmigungen unterscheiden sich je nach Bundesland, wobei stets eine baurechtliche und elektrizitätsrechtliche Überprüfung des Projekts stattfinden. In der Steiermark muss beispielweise am Land um elektrizitätsrechtliche Genehmigungen angesucht werden und bei der Gemeinde um Baubewilligung, während in Niederösterreich das Land das Projekt elektrizitäts- und baurechtlich prüft. Standortspezifisch können noch weitere Genehmigungen wie eine naturschutzrechtliche oder wasserrechtliche Genehmigung erforderlich sein.
Die Projektdauer von der ersten Entscheidung für die Realisierung des Projekts bis zur Inbetriebnahme der PV-Anlage hängt insbesondere davon ab, wie schnell der Umwidmungsprozess abgeschlossen werden kann. Wir rechnen hier konservativ mit einer Dauer von einem Jahr. Zuerst muss mit dem Bürgermeister bzw. der Gemeinde und deren Raumplaner gemeinsam ein Konzept erarbeitet werden, das typischerweise die genaue Auswahl der Flächen, die Sammlung von Argumenten und das Entwickeln von Maßnahmen zum Schutz des Landschaftsbilds umfasst. Dieses Konzept muss dann mit den verantwortlichen Abteilungen des Landes abgestimmt werden, typischerweise sind hier diverse Anpassungen und zusätzliche Maßnahmen notwendig. Erst wenn vom Land die grundsätzliche Freigabe kommt, erfolgt ein Beschluss im Gemeinderat, der dann offiziell vom Land freigegeben werden sollte.
Wenn einmal die notwendige Widmung vorliegt, müssen noch die oben angeführten Genehmigungen eingeholt werden, dann kann mit der Detailplanung und in der Folge mit der Anlagenerrichtung gestartet werden. Die Bauzeit hängt von der Größe der PV-Anlage ab, wobei man mit einer Bauzeit von ca. 1 Monat pro 1,5 MWp rechnen kann. Die Gesamtdauer von der ersten Entscheidung für das Projekt bis zur Inbetriebnahme beträgt somit zwischen eineinhalb und zwei Jahren. Wir empfehlen den Grundeigentümern daher, die derzeitige Nutzung auf jeden Fall noch für ein Jahr fortzusetzen bzw. ggf. den landwirtschaftlichen Pachtvertrag noch für ein Jahr zu verlängern.
Die Höhe der Pacht ist von der installierbaren Leistung auf der jeweiligen Fläche abhängig. Gerne prüfen wir jederzeit Ihre Flächen und legen Ihnen ein individuelles Angebot. In jedem Fall liegt die Pacht deutlich über jener bei einer landwirtschaftlichen Verpachtung.
Ist die Pacht wertgesichert?
Die Pacht ist selbstverständlich über die Vertragsdauer wertgesichert, typischerweise vereinbaren wir mit unseren Verpächtern eine Bindung an den Verbraucherpreisindex (VPI).
Was passiert nach Ablauf des Pachtvertrags von 25 bis 30 Jahren?
Nach Ablauf des Pachtvertrags kann der Verpächter den Vertrag kündigen, erfolgt keine Kündigung läuft der Pachtvertrag wie gehabt weiter. Im Fall einer Kündigung muss die Anlage von uns rückstandsfrei entfernt werden, was auch problemlos möglich ist, da die Anlage lediglich in den Boden geschlagen und nichts betoniert wird. Sollte der Verpächter Interesse an einer Übernahme der dann abbezahlten PV-Anlage haben, verfügt er über eine sehr gute Verhandlungsposition.
Kann man die Grundstücke auch verkaufen?
Ja, wir kaufen auch Grundstücke, um auf diesen die PV-Freiflächenanlagen zu realisieren und zu betreiben. Wir schließen dabei mit dem aktuellen Eigentümer eine Kaufoptionsvereinbarung und starten auf unsere Kosten und unser Risiko mit der Entwicklung des Projekts. Sobald die Realisierung des Projekts gewährleistet ist, also sobald das Grundstück die geeignete Widmung aufweist, der Netzanschluss gewährleistet ist sowie sämtliche benötigten Genehmigungen vorliegen, ziehen wir die Kaufoption und errichten die Anlage. In der Zwischenzeit kann der Grundeigentümer die Flächen wie gehabt selbst nutzen.
Die Flächen müssen nach Installation der PV-Anlage insoweit gepflegt werden, dass sichergestellt wird, dass kein Gras über die Module wächst und zu einer Verschattung führt. Dies kann über Tierhaltung oder über Maschinenmahd erfolgen, wobei das Heu dem Verpächter zusteht. In beiden Fällen bieten wir dem Grundeigentümer für diese Dienstleistung ein attraktives Entgelt. Details dazu können unserem Pflegeleitfaden oder unserem Artikel zum Thema Photovoltaik und Landwirtschaft entnommen werden.
Die Praxiserfahrung hat gezeigt, dass sich Schafe besonders für die Pflege der Flächen eignen. Alternativ gibt es auch Modelle der Hühner- oder Gänsehaltung.
Wie funktioniert die Mahd der Flächen mit Maschinen?
Alternativ zur Tierbeweidung können die Flächen innerhalb einer PV-Freiflächenanlage mit Maschinen gemäht werden, um so den Pflanzenwuchs unter den Modulen unter Kontrolle zu halten. Wir selbst nutzen dafür einen sehr niedrigen Hochgrasmäher, mit dem man unter den Modulen durchfahren kann, und der zusätzlich über einen flexiblen Seitenausleger aus dem Weinbau verfügt, mit dem „im Vorbeifahren“ unter die Modulunterkante hineingemäht werden kann. Verfügt ein Landwirt über einen kleinen Traktor, können spezielle Schlegel- oder Sichelmulcher genutzt werden. Der Abstand zwischen den Modulreihen ist normalerweise ausreichend, um mit einem Traktor bequem durchfahren zu können.
Vor Durchführung der Mäharbeiten ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung aber unbedingt zu empfehlen bzw. sollte mit der Haftpflichtversicherung vorab geklärt werden, ob eine Beschädigung der Modultische gedeckt wäre.
Die Antwort lautet eindeutig nein, mit Ausnahme des Zauntores wird nichts betoniert, da die Pfosten der Unterkonstruktion mechanisch in die Erde gerammt werden. Sollte die Tragfähigkeit des Bodens nicht ausreichend sein, setzen wir als zusätzliche Stabilisierung Lastverteilerplatten ein, die gemeinsam mit den Rammpfosten problemlos entfernt werden können.
Wird die Fläche eingezäunt?
Da es sich um eine elektrische Anlage handelt, muss eine Photovoltaik-Freiflächenanlage eingezäunt werden. Neben Diebstahlschutz geht es hier insbesondere um den Schutz vor Betreten Unbefugter. Die Verfügbarkeit des Zauns macht die Tierhaltung in der Fläche besonders attraktiv, wir setzen typischerweise einen tierfreundlichen Weidezaun mit einer Höhe von ca. 2 Metern ein.
Gibt es Förderungen für PV-Freiflächenanlagen in Österreich?
Mit Stand heute gibt es in Österreich keine Förderungen für Photovoltaikanlagen in der Freifläche, allerdings erfolgt im Moment eine Überarbeitung der gesamten Ökostromförderung in Österreich. Mit dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz soll für Photovoltaik-Großanlagen mit einer Leistung >500 kWp ein Ausschreibungssystem eingeführt werden, bei dem die Förderhöhe wettbewerblich bestimmt wird, wie es bereits seit Jahren in Deutschland umgesetzt wird. Voraussichtlich zwei Mal pro Jahr soll eine Auktion stattfinden, bei der jeder Projektwerber mit einem fertig entwickelten / baubereiten Projekt jenen Preis bzw. Fördertarif nennen kann, zu dem er bereit ist, seinen Strom für eine Förderperiode von 20 Jahren in das Netz zu liefern. Die Projekte mit dem niedrigsten Preis erhalten den Zuschlag, solange Förderkontingent vorhanden ist, leer ausgegangene Bieter können es das nächste Mal wieder probieren oder bleiben auf Ihren Entwicklungskosten sitzen.
Gesamtökonomisch ist dies ein sinnvolles System, es bedeutet aber für kleine Bieter, dass sie sich mit sehr großen, und somit tendenziell günstigeren Projekten von Energieversorgern und institutionellen Investoren in Wettbewerb begeben müssen. Kleinen Projektwerbern wird das Leben zusätzlich erschwert, da die zu leistende Sicherheitszahlung bei Abgabe des Gebots sehr hoch ist und der Strom aus der PV-Anlage direkt vermarktet werden muss, d.h. trotz Fördervertrag muss man sich einen Stromhändler als Partner suchen.
Wieviel kostet eine PV-Anlage?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Neben der allgemein sehr dynamischen Preisentwicklung auf den globalen Märkten für Photovoltaik-Module spielen hier auch standortspezifische Faktoren eine wesentliche Rolle:
• Schnee- und Windlast am Standort
• Festigkeit und Tragfähigkeit des Bodens
• Neigung und Relief der Fläche
• Netzanschlusssituation, insbesondere Entfernung zum Einspeisepunkt
• Projektspezifische Anforderungen aus Bescheiden
• Projektgröße (Skaleneffekte bei Fixkostenpositionen)
Rechnet sich eine PV-Freiflächenanlage?
Ebenso wie die Frage zu den Kosten der PV-Anlage kann auch die Frage zur Rentabilität nicht generell beantwortet werden. Diese hängt neben den Investitionskosten insbesondere von der Einstrahlung am Standort und dem erwarteten Strompreis bzw. Fördertarif ab.
Allgemein ist aber zu erwähnen, dass PV-Anlagen sehr Investitionskosten-intensiv sind und mit hohen Anlauf- und Planungskosten verbunden sind, die Investition sollte nur getätigt werden, wenn klar ist, dass der über die Laufzeit zu erzielende Strompreis bzw. Fördertarif ausreichend ist. Für die meisten Grundeigentümer, ohne energiewirtschaftlichen Hintergrund, ist auch aufgrund der Unsicherheit des Fördersystems eher die Verpachtung der Flächen zu empfehlen.
Ist ein Eigeninvestment bzw. ein Beteiligungsmodell denkbar?
Grundsätzlich ist für uns beides denkbar, gerne betreuen wir motivierte Eigeninvestoren während des gesamten Projekts – von der ersten Flächenauswahl über die Umwidmung und Genehmigung bis zur Errichtung und Inbetriebnahme.
Für Grundeigentümer, die verständlicherweise nicht die gesamte Investition alleine stemmen wollen, bieten wir die Möglichkeit, sich an dem Photovoltaik-Projekt auf der eigenen Fläche finanziell zu beteiligen. Neben der Flächenpacht und dem Pflegeentgelt profitiert der Grundeigentümer noch zusätzlich von Renditen, die die derzeit auf Sparbüchern erzielbaren Zinsen deutlich übersteigen.
Diesen Artikel teilen: